Teilnahmebedingungen

Einleitung

  1. Der Wohnsitz der teilnehmenden Künstler ist in Deutschland.
  2. Bei der 70. Steglitzer Woche können sich Künstler allen Alters aus den verschiedensten Bereichen (Musik, Tanz, Akrobatik, Comedy, Zauberei, Jonglage etc.) bewerben.
  3. Im Falle der Vor-Ort-Teilnahme muss ein Programm von 2 x 5 Minuten aufgeführt werden können.

Die Koordination des Wettbewerbs wird über das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf durchgeführt.

Welche Infos für euch noch wichtig sind, könnt ihr den ausführlichen Regeln und Teilnahmebedingungen entnehmen.

Infos zu den technischen Voraussetzungen findet ihr beim Equipment.

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